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- Verlegung der mündlichen Verhandlung: Antrag darf telefonisch oder per E-Mail gestellt werden
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- Schenkung: Ist jede unentgeltliche Übertragung eine Schenkung?
- Influencer: Welche Steuerfallstricke bei der Selbstvermarktung lauern
- Auf Herz und Nieren: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids lohnt sich häufig
- Studierende aufgepasst: Gehört das BAföG in die Einkommensteuererklärung?
- Außergewöhnliche Belastungen: Auch Unverheiratete können Kinderwunschbehandlung absetzen
- Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Diätverpflegung lassen sich nicht absetzen
- Staatsverschuldung: Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes tickt schneller
Staatsverschuldung: Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes tickt schneller
Seit Jahren wird die wachsende Staatsverschuldung in Deutschland vom Bund der Steuerzahler (BdSt) plakativ auf einer Schuldenuhr dargestellt. Aufgrund gestiegener Staatsschulden hatte der BdSt das Tempo der Uhr im Juni 2024 von 3.472 EUR auf 3.581 EUR pro Sekunde erhöht - diese Umstellung basierte auf neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Die Schuldenuhr berücksichtigte damit eine geplante Gesamt-Nettokreditaufnahme für den Bund von rund 101 Mrd. EUR zur Defizit-Finanzierung des Bundeshaushalts und unselbständiger Sondervermögen des Bundes sowie des Sondervermögens für die Bundeswehr.
Aufgrund des Nachtragshaushalts 2024 für den Bund, der aktuell im Bundestag beraten wird, hat der Steuerzahlerbund die Schuldenuhr nun auf 3.974 EUR pro Sekunde vorgestellt. Mit dem Nachtragshaushalt soll die Neuverschuldung des Bundeshaushalts steigen, so dass der Bund nun mit fast 113 Mrd. EUR geplanter Gesamt-Nettokreditaufnahme für das laufende Jahr berücksichtigt wird.
Anhand der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen taxierte der BdSt das geplante Neuverschuldungs-Volumen des Staates auf rund 125 Mrd. EUR im Jahr 2024. Aufgrund neuer Rekordhöhen staatlicher Schuldenberge fordert der Verband eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und verweist auf Rekord-Steuereinnahmen und eine hohe Abgabenlast für Bürger und Betriebe.
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