Inhalt
Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Jahressteuergesetz 2024: Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Umsatzsteuerliche Neuerungen ab 2025
- E-Rechnungspflicht ab 2025: BMF beantwortet zahlreiche Praxisfragen
- Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer: Wie Steuerzahler an die Nummer gelangen
- Verlängerter Berichtigungszeitraum für Grundstücke: EuGH stärkt steuerliche Neutralität bei Vorsteuerabzug
- EuGH-Entscheidung: Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung für Subunternehmer
- Grenzen präzisiert: Missbrauch der Kleinunternehmerregelung
- EuGH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Elektroauto-Ladevorgängen: Kommissionsgeschäft bestätigt
- Standplatzvermietung auf Automobilmärkten: Steuerbefreiung oder -pflicht?
- Veräußerungsgewinne: Wenn das Finanzamt einen Freibetrag berücksichtigt, den man nicht beantragt hat
- Gewerbesteuer: Gehören angemietete Räume zum fiktiven Anlagevermögen?
- Gewerbesteuerkürzung: Palettenförderanlage als schädliche Betriebsvorrichtung
- Grundstücksgleiches Recht: Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
- Nach Insolvenz: Wer zahlt die Grunderwerbsteuer bei einem Gesellschafterwechsel?
- Leistungen von Ist-Versteuerern: Ab 2028 ist der Vorsteuerabzug erst bei Zahlung der Rechnung möglich
- "VAT in the Digital Age": Wichtige Änderungen für Unternehmen und Plattformen
- EU-Kommission verklagt Deutschland: Ist der freie Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt?
- Wirtschaft unter Druck: Regelinsolvenzen nehmen deutlich zu
Wirtschaft unter Druck: Regelinsolvenzen nehmen deutlich zu
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Im August 2024 meldeten die Amtsgerichte 1.764 beantragte Unternehmensinsolvenzen, dies waren 13,4 % mehr als im August 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,4 Mrd. EUR. Im August 2023 hatten die Forderungen noch bei rund 1,8 Mrd. EUR gelegen.
Auf 10.000 Unternehmen kamen im August 2024 in Deutschland somit insgesamt 5,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt "Verkehr und Lagerei" mit 9,2 Fällen. Danach folgten das Gastgewerbe mit 7,8 Insolvenzen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (z.B. Zeitarbeitsfirmen) mit 7,3 Fällen sowie das Baugewerbe mit 7,2 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Bei den Verbraucherinsolvenzen verzeichnete Destatis hingegen einen Rückgang: Im August 2024 gab es 5.672 Verbraucherinsolvenzen - damit sank die Zahl um 2,9 % gegenüber August 2023.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | übrige Steuerarten |