Inhalt
Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Umsatzsteuer und Insolvenz: EuGH präzisiert Reemtsma-Anspruch bei Insolvenz des Leistenden
- EuGH-Entscheidung: Umsatzsteuerbefreiung für Osteopathie-Leistungen
- Gerichtliche Neuausrichtung: EuGH überträgt Zuständigkeiten an EuG
- Mindestbesteuerung 2024: Anpassung des Steuerrechts an OECD-Standards
- Gewerbeverlust nach Anwachsung: Unternehmensidentität bei Kapitalgesellschaft ist nicht relevant
- Land- und Forstwirtschaft: Kfz-Steuerbefreiung gilt auch bei Lohnarbeiten für die Gemeinde
- Betriebsprüfung: Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze für das Kalenderjahr 2023
- Gewinnermittlung 2024: Neue Vordrucke für landwirtschaftliche Betriebe
- Umsatzsteuer bei Transfergesellschaften: Wenn die Steuer den Job übernimmt
- Betriebsvermögen: Wie erfolgt die Optionsverschonung bei mehreren Betrieben?
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann sich verzögern
- Musikunterricht: Baden-Württemberg fordert Bestätigung der Umsatzsteuerbefreiung
- Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Wie Earn-Out-Zahlungen zu versteuern sind
- Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen: Wie sich die maximale Bruttoleistungsgrenze bei Hofstellen berechnet
- Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuereinnahmen stiegen in 2023 um 6,9 %
- Baugewerbe: Auftragseingänge und Baugenehmigungen im Abwärtstrend
Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuereinnahmen stiegen in 2023 um 6,9 %
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2023 Einnahmen von rund 75,1 Mrd. EUR aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 4,9 Mrd. EUR bzw. 6,9 % gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit wurde auch 2023 ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits 2021 und 2022 auf neue Höchststände seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 gestiegen.
Unter den Flächenländern verzeichneten Brandenburg mit + 27,0 % und Sachsen mit + 21,8 % die höchsten Anstiege bei den Gewerbesteuereinnahmen. Bei den Stadtstaaten hatte Bremen mit + 23,3 % den stärksten Zuwachs. Dagegen verbuchte Rheinland-Pfalz mit - 29,1 % als einziges Bundesland einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen im Jahr 2023 insgesamt 0,4 Mrd. EUR. Dies war ein Anstieg um 0,8 % zum Vorjahr. Aus der Grundsteuer B, die auf Grundstücke erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2023 insgesamt 15,1 Mrd. EUR ein, das waren 1,3 % mehr als 2022.
Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2023 Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) von rund 90,6 Mrd. EUR. Gegenüber 2022 war dies ein Anstieg um 5,1 Mrd. EUR bzw. 5,9 %.
Hinweis: Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 407 % und damit um 4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Bei der Grundsteuer A stieg der durchschnittliche Hebesatz im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 5 Prozentpunkte auf 355 %. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B erhöhte sich im selben Zeitraum um 7 Prozentpunkte auf 493 %.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Gewerbesteuer |