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Informationen für Unternehmer
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- Mindestbesteuerung 2024: Anpassung des Steuerrechts an OECD-Standards
- Gewerbeverlust nach Anwachsung: Unternehmensidentität bei Kapitalgesellschaft ist nicht relevant
- Land- und Forstwirtschaft: Kfz-Steuerbefreiung gilt auch bei Lohnarbeiten für die Gemeinde
- Betriebsprüfung: Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze für das Kalenderjahr 2023
- Gewinnermittlung 2024: Neue Vordrucke für landwirtschaftliche Betriebe
- Umsatzsteuer bei Transfergesellschaften: Wenn die Steuer den Job übernimmt
- Betriebsvermögen: Wie erfolgt die Optionsverschonung bei mehreren Betrieben?
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann sich verzögern
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- Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuereinnahmen stiegen in 2023 um 6,9 %
- Baugewerbe: Auftragseingänge und Baugenehmigungen im Abwärtstrend
Gewinnermittlung 2024: Neue Vordrucke für landwirtschaftliche Betriebe
Für das Steuerjahr 2024 hat das Bundesfinanzministerium die Vordrucke zur standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 3 Satz 4 Einkommensteuergesetz veröffentlicht. Diese Regelung betrifft insbesondere die Gewinnermittlung aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, welche durch die Anwendung von Durchschnittssätzen vereinfacht wird.
Bekanntgegeben wurden verschiedene Vordrucke, darunter die Anlage 13a zur Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft. Für Mitunternehmerschaften, also Zusammenschlüsse von mehreren Betrieben, gibt es zusätzliche Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen. Zu den Vordrucken gehören außerdem detaillierte Anleitungen, die den Steuerpflichtigen die richtige Verwendung der Formulare erleichtern.
Die Gewinnermittlung muss grundsätzlich elektronisch und authentifiziert durch Datenfernübertragung über das Portal Elster übermittelt werden. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Mitunternehmerschaften, wobei Letztere noch die entsprechenden Zusatzvordrucke einreichen müssen. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat erforderlich, das nach einer Registrierung auf www.elster.de ausgestellt wird. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern. In Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag von einer elektronischen Übermittlung absehen. In diesen Fällen ist es gestattet, für die Gewinnermittlung die entsprechenden Papiervordrucke zu verwenden.
Hinweis: Die Vordrucke und Anleitungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sowie für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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