Inhalt
Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Umsatzsteuer und Insolvenz: EuGH präzisiert Reemtsma-Anspruch bei Insolvenz des Leistenden
- EuGH-Entscheidung: Umsatzsteuerbefreiung für Osteopathie-Leistungen
- Gerichtliche Neuausrichtung: EuGH überträgt Zuständigkeiten an EuG
- Mindestbesteuerung 2024: Anpassung des Steuerrechts an OECD-Standards
- Gewerbeverlust nach Anwachsung: Unternehmensidentität bei Kapitalgesellschaft ist nicht relevant
- Land- und Forstwirtschaft: Kfz-Steuerbefreiung gilt auch bei Lohnarbeiten für die Gemeinde
- Betriebsprüfung: Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze für das Kalenderjahr 2023
- Gewinnermittlung 2024: Neue Vordrucke für landwirtschaftliche Betriebe
- Umsatzsteuer bei Transfergesellschaften: Wenn die Steuer den Job übernimmt
- Betriebsvermögen: Wie erfolgt die Optionsverschonung bei mehreren Betrieben?
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann sich verzögern
- Musikunterricht: Baden-Württemberg fordert Bestätigung der Umsatzsteuerbefreiung
- Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Wie Earn-Out-Zahlungen zu versteuern sind
- Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen: Wie sich die maximale Bruttoleistungsgrenze bei Hofstellen berechnet
- Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuereinnahmen stiegen in 2023 um 6,9 %
- Baugewerbe: Auftragseingänge und Baugenehmigungen im Abwärtstrend
Mindestbesteuerung 2024: Anpassung des Steuerrechts an OECD-Standards
Im August 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStGAnpG) vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung neuer OECD-Verwaltungsleitlinien, insbesondere der "Agreed Administrative Guidance 3" aus dem Dezember 2023, und zielt darauf ab, das Country-by-Country-Reporting (CbCR) Safe-Harbour in nationales Recht zu überführen.
Ende 2023 trat die globale effektive Mindestbesteuerung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 in Kraft, die Besteuerungszeiträume ab 2024 betrifft. Die Maßnahmen umfassen die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Reduzierung der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %. Aufgrund neuer Leitlinien des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS sind Anpassungen des Mindeststeuergesetzes notwendig geworden. Deutschland hat sich verpflichtet, diese Leitlinien innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Veröffentlichung umzusetzen. Der Diskussionsentwurf beinhaltet mehrere wesentliche Anpassungen:
- CbCR Safe-Harbour: Die Angaben zur Berechnung müssen einheitlich aus derselben Datenquelle stammen. Unternehmen können dafür die Berichtspakete des Konzernabschlusses oder die Jahresabschlüsse nach anerkanntem Rechnungsstandard verwenden.
- Latente Steuern: Die Regelungen zur Berücksichtigung latenter Steuern, die aufgrund von Wahlrechten oder Verrechnungen im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind, werden angepasst.
- Aktivierungswahlrecht: Die Regelungen zum Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Handelsgesetzbuch werden in das Mindestbesteuerungssystem integriert, was erhebliche Relevanz für die Praxis hat.
Der Entwurf umfasst auch redaktionelle Änderungen zur Anpassung an den Wortlaut der EU-Richtlinie, zur Behebung von Verweisfehlern sowie weitere wichtige verwaltungsseitige Vereinfachungen. Verbände und Interessenvertretungen konnten bis zum 06.09.2024 Stellung zu dem Diskussionsentwurf nehmen. Der vollständige Text des Entwurfs ist auf der Internetseite des BMF verfügbar.
Hinweis: Zusammenfassend zielt das MinStGAnpG darauf ab, das deutsche Steuerrecht an die OECD-Standards anzupassen sowie die Transparenz und Einheitlichkeit in der Besteuerung multinationaler Unternehmen zu fördern.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |